Estichà Unterer Markt

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Re: Arbeitsverbot ??? - Antwort

Kyutz Retzk und Neel Hagé @, Friday, 12. October 2001, 12:44 @ Cho


Als Antwort auf: Arbeitsverbot ??? von Cho am 12. Oktober 2001 00:03:51:

"Werter Cho!", lenkt der vorbeikommende blinde Unuim Kyutz Retzk ein. "Natürlich zahlt sich der Bürgerbrief aus! Wie wollt Ihr denn ohne ihn legal Euer Handwerk ausüben?!"

----------------
Cho blickt den Beamten erstaunt an.
"Wo steht denn geschrieben, dass ich ohne Bürgerbrief nicht arbeiten darf?"

(ooc: Oh nein, jetzt geht das wieder los, das Auslegen der Verfassung... ;-))

Kyutz zaubert aus seiner Tasche eine Kopie der Verfassung und lässt sie von seinem Begleiter Neel Hagé ausrollen. Er sagt kurz: "Arbeiten dürft Ihr selbstverständlich, enstchuldigt, dass ich mich ungenau ausdrückte. Ich meinte natürlich, dass Ihr Eure Waren ohne Bürgerbrief nicht legal verkaufen dürft sowie keine Materialien zum Ausüben Eurer Arbeit ankaufen dürft." Dann untermauert er seine Meinung, indem er einige Paragraphen der Verfassung Neel diktiert, die dieser dann laut vorliest:

<h3>Kapitel 3, Artikel 31:</h3> "Reichsbürger im Sinne der Elurischen Verfassung ist nur der, der einen gesiegelten, gültigen Bürgerbrief besitzt."
<h3>Kapitel 3, Artikel 34:</h3> "Nur ein Bürger des Elurischen Reiches hat ein Anrecht auf die Einhaltung der unter Kapitel 2 der Verfassung aufgeführten Rechte. (siehe dort)"
<h3>Kapitel 2, Artikel 21:</h3> "Jeder Bürger hat das Recht, Gegenstände, Immobilien, Grund und Boden zu erwerben und dies an andere Bürger weiterzuvererben. Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus den Gesetzen."
<h3>Kapitel 2, Artikel 23:</h3> "Jeder Bürger hat das Recht mit Waren zu handeln, sie also zum Zwecke des Wiederverkaufs anzukaufen oder ins Elurische Reich ein- oder auszuführen. Er ist zudem von eventuellen Warenzöllen innerhalb des Reichsgebietes befreit."

Kyutz wendet sich Cho lächelnd zu und sagt: "Hat sich Eure Frage damit erledigt?"

Verfassung des Elurischen Reiches

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