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Überbewertung

Willi, CHR-Verwaltung @, Monday, 03. September 2001, 19:15 @ Dirk (Rawir)


Als Antwort auf: Re: Religionsgesetze von Dirk (Rawir) am 03. September 2001 16:29:59:

Als Schutz davor, daß der Kanzler dies nicht durchzieht, kann die "geheiligte" Regentin ja Kraft ihrer "Heiligsprechung" behaupten, der Kanzler sei ein Ketzer.

Das mit dem Heilig ist nicht so hoch zu bewerten. Das bedeutet eigentlich nur, dass die Herrschaft kirchlich anerkannt ist. Jhiatara ist um der Götter Willen keine Heilige und hat keine kirchliche Macht, ist sie ja nicht einmal Priesterin. Das Recht, jemanden als "Ketzer" zu bezeichnen, hat jeder, Überprüfung und Urteil ist jedoch Sache der Kirche, dort bevorzugt die Kulte des Hostinos und des Delvan.

Das "heilig und unverletzlich" gehört einfach in eine ordentliche monarchistische Verfassung um die Erhabenheit ihrer Durchlauchtigkeit festzustellen und hat keine gesetzlich, geschweige denn biologische (-> unverletzlich *hihi*) relevanz. Es ist vielmehr als freundliche Aufforderung an das Volk gedacht, mit Ehrfurcht, Respekt und einer Portion Liebe von ihrer Herrscherin zu sprechen und dass sie hehre, den Göttern gefällige ("heilige") Motive hat - mehr nicht. (Ob die Motive nun hehr und göttergefällig sind, dieses Urteil möchte ich mir nicht anmaßen.)

Immerhin ist der Fürst von Liechtenschein, aus der dieser Passus ja entnommen zu sein scheint, auch kein Heiliger der christlichen Kirche.

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