Spielerforum

zurück zur Hauptseite
in Thread öffnen

Rene, Wednesday, 04. November 2026, 02:34 @ Rene


Als Antwort auf: Regent(in) von Rene am 03. September 2001 10:41:31:

Rein Formal wäre die namentliche Aufzählung für einen Verfassungsanhang geeigneter. Denn eine Verfassungsänderung ist ja nur nach Kabinettsmehrheitsbeschluß möglich. Wenn die Namen der Regenten aber in der Verfassung selbst stehen, können diese Namen nur durch eben eine solche Mehrheitsabstimmung abgeändert werden. Das könnte im Ernstfall kritisch werden.

Frage: Bedeutet Artikel 71, daß die amtierenden Ratsmitglieder die Verfassung auch dahingehend ändern dürfen, die Wahl der Herrscher abzuschaffen und sich auf Lebenszeit einzusetzen?

Upps, habe ich jetzt einen neuen Staatsstreich verhindert? :-P

Aber ansonsten cool das Ding.

  221 Views

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

26177 Einträge in 5817 Threads, 129 angemeldete Benutzer, 3 Benutzer online (0 angemeldete, 3 Gäste)
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt
powered by my little forum