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René, Wednesday, 04. November 2026, 02:34 @ Peter (Pet Charmain)


Als Antwort auf: Ja aber ........ von Peter (Pet Charmain) am 03. September 2001 16:02:59:

Na durch Erbthronfolge, der Beginn einer Monarchie. Da die Regentin unverletzlich und heilig ist, ist Artikel 50 (Der Kanzler hat das alleinige Recht, einen Reichstag zur Absetzung der Regentin einzuberufen.) eigentlich nicht möglich. Ein solcher Artikel macht die Regentin ja rechtlich doch sehr verletzlich.


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