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Auch noch was: Artikel 65

Dirk @, Monday, 03. September 2001, 11:18 @ Rene


Als Antwort auf: Nachtrag von Rene am 03. September 2001 10:50:19:

Im Artikel 65 steht, daß alle Nichtgläubigen das Reich nicht betreten dürfen, außer es wird ihnen von einem Hohepriester erlaubt...
Mann, haben die Hohepriester dann was zu tun! Ich denke nur an die vielen Touristen, die mal aus Gilgat kommen... oder die verschiedensten Händler(?) aus Men Achor ... oder die Abgesantdten aus Vorovis... oder...
Ich denke, daß das etwas haarig ist... zu mal sich das auch so leicht überprüfen läßt.
Was soll denn die Torwache machen?
"Sorry, aber geben Sie bitte Ihre Waffen ab (Gilt diese Bestimmung eigendlich noch, da wir ja eine neue Verfassung haben?)...und ach ja: In welchen Tempel gehen Sie eigendlich beten? Und wieviel habe Sie im letzten Jahr so gespendet?Könnte ich den Spendenbeleg und die Taufurkunde sehen?"
Da würde ich als Touri nie wieder hingehen, weil das wohl a bissle zu weit geht. Ob ich nu gläubig bin oder nicht, ist doch meine ureigenste Sache, die vielleicht noch einen Priester, aber nicht einer Torwache was angeht! Ich wette, da wird dann gelogen, daß sich die Balken biegen.

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