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Re: Religionsgesetze

Sonja (Jhiatara) @, Monday, 03. September 2001, 15:44 @ Chris(Ellion)


Als Antwort auf: Re: Religionsgesetze von Chris(Ellion) am 03. September 2001 12:56:41:

BTW: Wie wird man eigentlich (verfassungsgemäß) Regentin?

Na man ernennt sich dazu - ganz klar.
Wozu braucht man denn eine Legitimation *g*@sonja

Hmm, man versucht sein bestes :-)
Ich habe gehofft, es liest sich niemand alle 73 Artikel der Verfassung durch - Leute mit trockenen Verfassungen erschlagen, die keiner liest, hielt ich für eine gute Technik. Verdammt, hat wohl nicht ganz geklappt!

Übrigens: die Artikel 42 "Ihre Person ist geheiligt und unverletzlich" und Artikel 45 "Die Regentin wird ohne Mitwirkung [...] die zur Vollstreckung und Handhabung der Gesetze erforderlichen Maßnahmen treffen und die einschlägigen Verordnungen erlassen." sind ziemlich wörtlich aus der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein abgeschrieben :-)
Es ist erstaunlich, dass ein so kleiner undemokratischer Staat (wo die Person des Landesfürsten 'heilig und unverletztlich ist' und er per Notdekret das Parlament auflösen kann und alleine regieren darf) überhaupt so inmitten Europas existiert...
Aber die Verfassung war ein gutes Vorbild für das Königreich Estichà *g*

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