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Adrian, Monday, 02. November 2026, 07:20 @ Prestino


Als Antwort auf: Re: Neue Gilde biegt das Recht! von Prestino am 02. September 2002 17:37:14:

Die Tatsache, daß die Gründung einer Gilde für Händler freiwillig ist, heißt
nicht , daß sie dann anderen Gestzen folgt, als die Handwerkergilden.
Somit kann doch auch die Mitgliedschaft in einer freiwillig gegründeten Gilde
vorgeschrieben und Zwang sein, jedenfalls schließt das der Gesetzestext nicht aus.


Doch im ersten Absatz ist beschrieben das du die genötigt werden in eine Gilde einzutreten die ein Handwerk ausführen oder einen solchen betrieb leiten. Ein zwang für Händler ist somit NICHt vorgesehen.


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