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Neue Gilde biegt das Recht!

Eiric @, Monday, 02. September 2002, 12:44

Wuff zusammen! :)

Auf dem EST-UMarkt wurde eine neue Gilde für Händler ausgerufen, die behauptet, alle Händler müssten gemäß dem Gildengesetz nun in ihr Mitglied werden. Dies ist jedoch schlicht und ergreifend falsch. Das Gildengesetz bezieht sich auf das Handwerk und es steht genau im Text, dass nur das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe als Handwerk zählt.
Blicken wir einmal genau auf die Schrift:

"1. Jedes Handwerk und jeder Handwerker, der in der Stadtmark Estichà ein Handwerk betreibt, Arbeiter oder Sklaven beschäftigt, ist verplichtet sich einer bereits bestehenden Gilde anzuschließen oder eine neue zu gründen. Als Handwerk ist das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu verstehen."


Händler werden nicht als Handwerk anerkannt, folglich trifft dieser Artikel nicht auf sie zu.

"2.1 Angehörige eines Gewerbes welches nicht zum Handwerk zaehlt, haben die Moeglichkeit die Gründung einer Gilde beim Hohen Rat von Estichà zu beantragen."

Thorwin kann also tatsächlich seine freie Gilde beantragen (aber nicht mit dem Gildenzwang der Handwerksgilden, denn Händler zählen nicht als Handwerker).

"2.2 Der Hohe Rat der Stadt Estichà hat das Recht, diese Satzung zu bestätigen oder abzulehnen. Es wird angestrebt so wenig Gilden wie möglich zuzulassen. Die endgültige Entscheidung darüber liegt beim Rat."

Scheinbar hat der Rat hier zugestimmt - ob dies vor dem Hintergrund der angeklungenen Aussenhandelsgebühren die Wirtschaft freuen wird ist mehr als fraglich. Dennnoch sagt auch dies *nicht* über Gildenzwang aus.

"3. Für das Handwerk herrscht Gildenzwang. Betreibt ein Handwerker außerhalb bereits bestehenden Gilden sein Handwerk so wird sein gesamter Besitz nach einer einmaligen Verwarnung eingezogen."

Hier wird nochmals auf den Gildenzwang eingegangen. Wieder der Bezug auf das Handwerk, ein Bezug der nach Definition in Artikel 1 bei Händlern nicht greift.


Demnach bleibt festzuhalten, dass man in dieser neuen Gilde nur 'freiwillig' Mitglied werden braucht --- darüberhinaus würde ich es interessant finden ob man Thorwin wegen eines irreführenden Aushangs gerichtlich belangen kann. Denn er hat dort eindeutig die Unwahrheit geschrieben um (zahlende) Mitglieder zu fangen. ;)
Aber gehen wir mal nett davon aus, dass nur das Gildengesetz nicht wirklich gelesen wurde, sondern nur vom Hörensagen bekannt ist.

Beste Grüße...
...und Tschau

Michael / Eiric

PS: Warum ich darauf so deutlich hier im Spieler-Forum hinweise? Weil sich in letzter Zeit die Übertretungen an Verfassung, Rechten und Gesetzen häufen und ich den Eindruck bekomme, dass dies nicht immer willentlich gespielte Übertretungen sind. Vielmehr scheinen die wenigsten die Texte bewusst gelesen zu haben. Soll also ein kleiner Aufruf an die Bildung sein. ^_~


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