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Re: Neue Gilde biegt das Recht!

Prestino @, Monday, 02. September 2002, 17:37 @ Eiric


Als Antwort auf: Neue Gilde biegt das Recht! von Eiric am 02. September 2002 12:44:47:


Die Tatsache, daß die Gründung einer Gilde für Händler freiwillig ist, heißt
nicht , daß sie dann anderen Gestzen folgt, als die Handwerkergilden.
Somit kann doch auch die Mitgliedschaft in einer freiwillig gegründeten Gilde
vorgeschrieben und Zwang sein, jedenfalls schließt das der Gesetzestext nicht aus.

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