Estichà Unterer Markt

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!! Zeitpunkt der Wahlen, Kandidaturen und Wahlrecht !! (Untermarkt)

Ardon Alderath @, Tuesday, 01. October 2013, 13:29 @ Ardon Alderath

Als keine Fragen geäußert werden, räuspert sich Ardon Alderath, und fährt fort:

„ Die Kandidatur
Wählbar ist jeder Bürger des Elurischen Reiches, der:

1. die Vorjhana vollendet hat;
2. mindestens ein Jahr im Besitz eines Bürgerbriefes ist;
3. einen Wohnsitz in Estichà hat;
4. seine Kandidatur persönlich am Unteren Markt kund tut;
5. gefestigt im wahren Glauben ist.

Zu dem Zweck der Bekanntgabe ihrer Kandidaturen wird für die Kandidaten ein Podest errichtet werden. Oder sie nehmen einfach die Brunnenstufen, wie ich es immer tue.
Für die Kandidaturen ist die Frist bis zum 20. Omajas gesetzt, sich auf dem Unteren Markt der Wählerschaft bekanntzumachen.“

Der alternde Beamte lächelt schnell, ehe er wieder fortfährt:

„ Nun zum aktiven Wahlrecht:

Ein jeder, der zum Zeitpunkt der Wahlen, d.h. spätestens am letzten Tag der Wahlperiode, den Bürgerbrief besitzt und die Vorjhana vollendet hat, kann den Reichsrat wählen.

Das heißt, dass er zwei Stimmen zu vergeben hat, die er entweder gebündelt auf einen Kandidaten setzen darf oder aber auf zwei Kandidaten seiner Wahl aufteilen kann. Die Stimmenabgabe muss im Wahlbüro im Rathaus und zum Zeitpunkt der Wahlperiode erfolgen. Stimmzettel, die mehr als zwei Kandidaten enthalten, sind ungültig.

Die Wahlperiode geht vom 20. Omajas bis zum 10. Nochondas und wird nocheinmal gesondert ausgerufen. Alle davor oder danach abgebenen Stimmen sind ungültig. Ein jeder muss sein Wahlrecht persönlich wahrnehmen."

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