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Im Namen der Bürger

Justizministerium @, Sunday, 14. October 2001, 18:39


Bürger des Elurischen Reiches,

der Verfassungsbeschwerde der Bürgerin Chesirahe Ecivial,
die Befreiung der Armee- und Stadtwachenangehörigen von
den Kosten für den Bürgerbrief wird nach Prüfung durch
das Justizministerium stattgegeben.

Gemäß §11 in Kontext mit § 12 der Verfassung der Elurischen Reiches darf es keine Bevorzugung einzelner Bevölkerungsgruppen durch den Staat geben.
Genau dies ist aber bei einer Befreiung der Bevölkerungsgruppe 'Soldat' von den Kosten für den Bürgerbrief durch den Staat der Fall.

Der Verstoß gegen §32, Abschnitt A, Absatz 3 der Verfassung des Elurischen Reiches, wonach die Erlangung eines Bürgerbriefes mit der Zahlung einer Steuer in Zusammenhang steht, nimmt sich dagegen eher weniger bedeutsam aus, trägt aber
sein Teil zur Entscheidungsfindung bei.

Die Befreiung der Armee- und Stadtwachenangehörigen von den Kosten für den Bürgerbrief ist damit aufgehoben. Für jeden Armee- und Stadtwachenangehörigen
ist nach Maßgabe des Innenministeriums eine Steuer zur Erlangung des Bürgerbriefes zu entrichten.

gez. am 14. Omajas 224
Kenan ap Lhazar
- Justizminister des Elurischen Reiches -

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