Estichà Unterer Markt

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Verregnete Zeitenwende oder Verrat am Vaterland? (II) (Untermarkt)

Die Reichsregierung @, Thursday, 11. April 2013, 20:04 @ Reichsregierung von Estichà

"Der Vertragstitel: Vom Wesen der Yedeischen wie Vorovischen Enklave und ihrem Verhältnis zum Elurischen Reich - Verteidigungspakt der drei Menschenvölker samt richterlicher Kooperationsrichtlinie."
Yinua räuspert sich, und spricht weiter gegen die aufbrausenden Gespräche und das stete Plätschern des Regens.

"Präambel: Nach einem schweren Sieg und einem blutigen Triumph über die Feinde aller
zivilisierten Völker und des gesamten Menschengeschlechts ist es nicht Zeit, die Differenzen zu
vergessen, sondern die Gemeinsamkeiten zu ermöglichen. Nur, indem wir unsere Kräfte bündeln
und eine gemeinsame Heimat für alle vernunftbegabten Völker aufbauen, können wir dem Feind
trotzen, dem schon zu viele Gestade zum Opfer fielen. Mit der Unterzeichnung des
nachstehenden Vertrages bekunden wir unser aufrichtiges Bestreben, den gemeinsamen Frieden
und die Freiheit in Toleranz der Unterschiede, aber ohne Aufgabe der eigenen Werte zu suchen.

Der weitere Vertrag ist unterteilt in die Abschnitte: Das Gebiet der Enklaven, §2: Vom Wesen und der Rechtsverfassung der Enklaven, §3 Von dem geregelten Zusammenleben zwischen den drei Menschenvölkern.

§1: Das Gebiet der Enklaven
a) Wesen der Enklaven ist es, dass sie Gebiete des Elurischen Reiches sind, die zur
vertrauensvollen Verwaltung als ein Lehen, d. h. als geliehenes Bewirtschaftungs- und
Bebauungsland, an die zuständigen Regierungen der Gilgater sowie der Vorovischen Enklave
gegeben worden sind.
b) Die Grenzen der Enklaven sind fest, und nicht beliebig ausweitbar. Jedoch kann ihre
Ausweitung in Abstimmung mit der Elurischen Reichsregierung vereinbart werden, niemals
jedoch ohne sie beschlossen oder durchgeführt werden.
c) Die Gilgater Enklave befindet sich vor dem Osttor Estichàs. Ihre Grenzen und genaue
Lokalisierung ist zusätzlich durch einen Pachtvertrag festgeschrieben, den die Elurische
Reichsregierung als Vergabegrundlage des Lehens akzeptiert. Vertragspartnerin der Elurischen
Reichsregierung ist die yedeische Reichsstadt Gilgat, vertreten durch die Gilgater Kronregentin
Leilya Mendara und ihre Rechtsnachfolger."

Hier hält die Sprecherin inne, und ihre dunkle, samtige und zuweilen rauh anmutende Stimme verklingt für den Moment, als wolle sie, dass die vorangegangene Bestimmung gut verstanden worden sei. Als sie fortfährt, verstimmen viele Nebengeräusche am Markt. Immer mehr füllt sich der Platz, Passanten, die ursprünglich nur den Ort queren wollten, sind schon vor einiger Zeit stehengeblieben.
Es war klar, was nun kommen würde.

"d) Die Vorovische Enklave befindet sich vor dem Südtor Estichàs. Ihre Grenzen werden im
Anhang dieser Bestimmung genauer erläutert. Mit der
Enklave handelt es sich um Land, welches von den Kriegern Vorovis' vor der sragonischen
Bedrohung verteidigt wurde. Dies -"

"Lüge!", fährt ein Passant auf. "Lüge und Korruption, Lüge!" Andere pflichten ihn raunend bei, andere sehen schweigend und indigniert drein, gerade die chiranischen Bürger maßlos entsetzt.
"Die Regierung wird schon wissen, was sie tut.", findet sich die moderatere Stimme einer behäbigen, älteren Frau, und manche, die das grenzenlose Vertrauen in die Obrigkeit nicht verloren haben,
stimmen ihr zu. In diesen Zeiten - nicht besonders viele.

Yinua strafft sich, streicht sich die Kapuze aus dem verhüllten Gesicht, und fährt mit verengten Augen und lauterer Stimme fort:

" - Dies ist für die Elurische Reichsregierung Rechtsgrundgabe der
Vergabe des Lehens. Vertragspartner der Elurischen Reichsregierung ist das Vorovisianische
Reich, vertreten durch Reichspräfekt Hel Nergal und seine Rechtsnachfolger.
e) Bei schwerwiegenden Verletzungen der nachfolgenden Pflichten des
Verteidigungspaktes oder der richterlichen Kooperation sowie den Zollfestlegungen hat die
Elurische Reichsregierung das Recht, die Lehen zurückzuziehen. Allerdings muss die
Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein, den ansässigen Bevölkerungen müssen alternative
Siedlungsmöglichkeiten geboten werden und die diplomatischen Möglichkeiten müssen komplett
ausgeschöpft worden sein.
f) Für den Fall, dass das ursprüngliche Gebiet des Vorovischen Reiches oder der yedeischen
Reichsstadt Gilgat erwiesener Maßen wieder besiedelbar ist, sind die Enklaven innerhalb einer
angemessenen Frist wieder zu räumen und gehen zurück in die unmittelbare Verwaltung des
Elurischen Reiches oder seiner Rechtsnachfolger."

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