Estichà Unterer Markt

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Das steht da...

Bodnar @, Thursday, 02. August 2001, 18:28 @ Wak Kump Onok


Als Antwort auf: Was? Was steht denn da? (nt) von Wak Kump Onok am 02. August 2001 07:51:51:

Abschnitt 16
Wenn ein Bürger die ihn nach der Stadtverfassung oder den Stadtgesetzen obliegenden Pflichten laut Abschnitt 28 nicht erfüllt, kann der Stadtrat ihn dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
Der Stadtrat kann wenn in der Stadt Estichà die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend festgesetzte Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen. Dies bedarf jedoch der 4-Stimmen-Mehrheit. Wenn der Stadtrat nicht entscheidungsfähig ist, ist es dem Stadtkommandanten als Befehlshaber der Stadtwache gestattet, sämtliche nach seinem Gutdünken erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Entscheidungsfähigkeit des Rates wiederherzustellen.

Estichà Handelskontor, Vocha Bicclas 15

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