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Sskirssa, Thursday, 05. November 2026, 04:15


Die Sklavengesetze in Esticha geben mir noch einige Fragen auf. Wie steht es mit Mischungen aus Sragon und Menschen. Es fallen mir mehrere Fälle auf.
Beide Elternteile sowohl mensch als Sragon in Sklaverei. Ist dann der Nachwuchs im Sinne der Sragonlösung automatisch besitz des Sklavenhalters? Ist das nur der Fall wenn die Mutter Sragon ist, wie in den Gesetzen beschrieben. Was ist wenn die Mutter Mensch und der Vater Sragon ist? Und wie steht es grundsätzlich mit unuim?

Inwieweit besteht der Bedarf an Sklaven. Sind es dabei ausschliesslich Sklaven für körperliche Arbeiten wie die Sragon oder gibt es auch Spezialsklaven die vieleicht sogar von ihrem Besitzer ausgebildet wurden um später für einen höheren Preis verkauft werden zu können. Wieso gibt es bei Menschen nur eine 7jährige Schuldsklaverei und keine lebenslängliche...wodurch erklärt sich das?

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