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Re: Bedenken

Beor/Bernd @, Monday, 08. October 2001, 19:20 @ Rene (Akeus)


Als Antwort auf: Bedenken von Rene (Akeus) am 08. Oktober 2001 18:04:13:

13? Bist du überhaupt schon rechtsfähig? Sind deine Spielzüge in Chrestonim ohne Bestätigung des jeweiligen Vormundschaftsvertreters überhaupt rechtskräftig?

Nanana! Was für Begriffe!

§ 1 BGB ---> Rechtsfähigkeit beginnt mit der
Vollendung der Geburt.

§ 1773 BGB ---> Ein Minderjähriger erhält einen Vormund
wenn er nicht unter elterlicher Sorge
steht oder (...) die Eltern (...) zur Ver-
tretung (...) (nicht) berechtigt sind.

§ 322 ff. ZPO -----> Urteile und vollstreckb. Beschlüsse sind
rechtskräftig.

Verdammt... ich kanns nicht sein lassen *g*


HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!


Bernd/Beor

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