Re: Bedenken
Als Antwort auf: Bedenken von Rene (Akeus) am 08. Oktober 2001 18:04:13:
13? Bist du überhaupt schon rechtsfähig? Sind deine Spielzüge in Chrestonim ohne Bestätigung des jeweiligen Vormundschaftsvertreters überhaupt rechtskräftig?
Nanana! Was für Begriffe!
§ 1 BGB ---> Rechtsfähigkeit beginnt mit der
Vollendung der Geburt.
§ 1773 BGB ---> Ein Minderjähriger erhält einen Vormund
wenn er nicht unter elterlicher Sorge
steht oder (...) die Eltern (...) zur Ver-
tretung (...) (nicht) berechtigt sind.
§ 322 ff. ZPO -----> Urteile und vollstreckb. Beschlüsse sind
rechtskräftig.
Verdammt... ich kanns nicht sein lassen *g*
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
Bernd/Beor
gesamter Thread:
- - Heu, 05.11.2026, 00:47
- Ich schließe mich an. Herzlichen Glückwunsch (n/t) - Dirk, 08.10.2001, 17:37
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- Bedenken - Rene (Akeus), 08.10.2001, 18:04
- Auch von mir alles gute :o) *gratulier* (n/t) - Roleplayer, 08.10.2001, 18:07
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- Ich gratulier dir *g* (n/t) - Movert alias Alexander, 08.10.2001, 19:53
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- Meine Güte... - Willi, CHR-Verwaltung, 09.10.2001, 08:52
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- Ich schließe mich an. Herzlichen Glückwunsch (n/t) - Dirk, 08.10.2001, 17:37