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Regent(in)

Rene @, Monday, 03. September 2001, 10:41


In der Verfassung heißt es im Artikel 41 "Die Regentin ..." Wenn Esticha jetzt unabhängig von der Allianz ist, ist das Matriachat wohl nicht mehr zwingend. Wenn die Formulierung aber nur deshalb in der femininen Form dasteht, weil gerade eine Regentin an der Macht ist, sollte das abgeändert werden. Ansonsten muß mit der Wahl eines männlichen Herrschers ja gleich eine Verfassungsänderung vollzogen werden.

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Rene, Wednesday, 04. November 2026, 04:18 @ Rene


Als Antwort auf: Regent(in) von Rene am 03. September 2001 10:41:31:

Rein Formal wäre die namentliche Aufzählung für einen Verfassungsanhang geeigneter. Denn eine Verfassungsänderung ist ja nur nach Kabinettsmehrheitsbeschluß möglich. Wenn die Namen der Regenten aber in der Verfassung selbst stehen, können diese Namen nur durch eben eine solche Mehrheitsabstimmung abgeändert werden. Das könnte im Ernstfall kritisch werden.

Frage: Bedeutet Artikel 71, daß die amtierenden Ratsmitglieder die Verfassung auch dahingehend ändern dürfen, die Wahl der Herrscher abzuschaffen und sich auf Lebenszeit einzusetzen?

Upps, habe ich jetzt einen neuen Staatsstreich verhindert? :-P

Aber ansonsten cool das Ding.

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Auch noch was: Artikel 65

Dirk @, Monday, 03. September 2001, 11:18 @ Rene


Als Antwort auf: Nachtrag von Rene am 03. September 2001 10:50:19:

Im Artikel 65 steht, daß alle Nichtgläubigen das Reich nicht betreten dürfen, außer es wird ihnen von einem Hohepriester erlaubt...
Mann, haben die Hohepriester dann was zu tun! Ich denke nur an die vielen Touristen, die mal aus Gilgat kommen... oder die verschiedensten Händler(?) aus Men Achor ... oder die Abgesantdten aus Vorovis... oder...
Ich denke, daß das etwas haarig ist... zu mal sich das auch so leicht überprüfen läßt.
Was soll denn die Torwache machen?
"Sorry, aber geben Sie bitte Ihre Waffen ab (Gilt diese Bestimmung eigendlich noch, da wir ja eine neue Verfassung haben?)...und ach ja: In welchen Tempel gehen Sie eigendlich beten? Und wieviel habe Sie im letzten Jahr so gespendet?Könnte ich den Spendenbeleg und die Taufurkunde sehen?"
Da würde ich als Touri nie wieder hingehen, weil das wohl a bissle zu weit geht. Ob ich nu gläubig bin oder nicht, ist doch meine ureigenste Sache, die vielleicht noch einen Priester, aber nicht einer Torwache was angeht! Ich wette, da wird dann gelogen, daß sich die Balken biegen.

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Religionsgesetze

Ona @, Monday, 03. September 2001, 12:11 @ Dirk


Als Antwort auf: Auch noch was: Artikel 65 von Dirk am 03. September 2001 11:18:29:

Bei der Verfassung kann frau als Vana echt froh sein, im unfreien Gilgat zu leben. ;-)))

BTW: Wie wird man eigentlich (verfassungsgemäß) Regentin?

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Chris(Ellion), Wednesday, 04. November 2026, 04:18 @ Ona


Als Antwort auf: Religionsgesetze von Ona am 03. September 2001 12:11:20:

BTW: Wie wird man eigentlich (verfassungsgemäß) Regentin?

Na man ernennt sich dazu - ganz klar.
Wozu braucht man denn eine Legitimation *g*@sonja

Gruss Chris

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Re: Religionsgesetze

Sonja (Jhiatara) @, Monday, 03. September 2001, 15:44 @ Chris(Ellion)


Als Antwort auf: Re: Religionsgesetze von Chris(Ellion) am 03. September 2001 12:56:41:

BTW: Wie wird man eigentlich (verfassungsgemäß) Regentin?

Na man ernennt sich dazu - ganz klar.
Wozu braucht man denn eine Legitimation *g*@sonja

Hmm, man versucht sein bestes :-)
Ich habe gehofft, es liest sich niemand alle 73 Artikel der Verfassung durch - Leute mit trockenen Verfassungen erschlagen, die keiner liest, hielt ich für eine gute Technik. Verdammt, hat wohl nicht ganz geklappt!

Übrigens: die Artikel 42 "Ihre Person ist geheiligt und unverletzlich" und Artikel 45 "Die Regentin wird ohne Mitwirkung [...] die zur Vollstreckung und Handhabung der Gesetze erforderlichen Maßnahmen treffen und die einschlägigen Verordnungen erlassen." sind ziemlich wörtlich aus der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein abgeschrieben :-)
Es ist erstaunlich, dass ein so kleiner undemokratischer Staat (wo die Person des Landesfürsten 'heilig und unverletztlich ist' und er per Notdekret das Parlament auflösen kann und alleine regieren darf) überhaupt so inmitten Europas existiert...
Aber die Verfassung war ein gutes Vorbild für das Königreich Estichà *g*

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Ja aber ........

Peter (Pet Charmain) @, Monday, 03. September 2001, 16:02 @ Sonja (Jhiatara)


Als Antwort auf: Re: Religionsgesetze von Sonja (Jhiatara) am 03. September 2001 15:44:07:

.... gesetz dem Fall, dass die Regentin irgendwann einmal abdanken oder (Hostinos behüte) sterben wird, wie wird dann ihre Nachfolge geregelt?

mfg
Peter

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René, Wednesday, 04. November 2026, 04:18 @ Peter (Pet Charmain)


Als Antwort auf: Ja aber ........ von Peter (Pet Charmain) am 03. September 2001 16:02:59:

Na durch Erbthronfolge, der Beginn einer Monarchie. Da die Regentin unverletzlich und heilig ist, ist Artikel 50 (Der Kanzler hat das alleinige Recht, einen Reichstag zur Absetzung der Regentin einzuberufen.) eigentlich nicht möglich. Ein solcher Artikel macht die Regentin ja rechtlich doch sehr verletzlich.


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Re: Religionsgesetze

Dirk (Rawir) @, Monday, 03. September 2001, 16:29 @ Sonja (Jhiatara)


Als Antwort auf: Re: Religionsgesetze von Sonja (Jhiatara) am 03. September 2001 15:44:07:

Ich habe gehofft, es liest sich niemand alle 73 Artikel der Verfassung durch - Leute mit trockenen Verfassungen erschlagen, die keiner liest, hielt ich für eine gute Technik. Verdammt, hat wohl nicht ganz geklappt!

Nö... hat nicht geklappt. *fg*

Übrigens: die Artikel 42 "Ihre Person ist geheiligt und unverletzlich"...

Ob Jhiatara "unverletzlich" ist, weiß ich nicht. Das müssen mal Meuchelmörder sagen. Aber das mitdem "geheiligt", daß hat Rawir arg zum Nachdenken gebracht. Was kann diese "geheiligte" also "heilige" Person denn alles? Ich hab' da einen Fall konstruiert, der vielleicht möglich wäre:

Artikel 50
Der Kanzler hat das alleinige Recht, einen Reichstag zur Absetzung der Regentin einzuberufen.

Als Schutz davor, daß der Kanzler dies nicht durchzieht, kann die "geheiligte" Regentin ja Kraft ihrer "Heiligsprechung" behaupten, der Kanzler sei ein Ketzer. Nichts leichter als das, denn "heiligen Leuten" glaubt man fast alles. Dann wird er mindestens auf die Straße gesetzt, wenn nicht sogar - ebenfalls auf Druck dieser "Heiligen" - durch die Kirche geächtet oder gar in die Hände der heiligen Inquisition gegeben. Und das kann mit Priestern ebenso geschehen, wenn sie gegen Jhiatara opponieren, denn die Regentin ist ja "heilig gesprochen", Priester sind nur "gesegnet".
Dann würde also Jhiatara neben dersehr großen weltlichen Macht auch noch eine große Portion kirchliche Macht besitzen. Und ob es gut ist, sooooooooo viel Macht in die Händer EINER EINZIGEN Person zu legen, ist wirklich fraglich.

Nix gegen dich, Jhiatara, aber du wirst nicht ewig leben und was macht man dann, wenn es eine neue Regentin gibt und sie GENAU SO handelt, um ihre Machtstellung zu behalten?

Ich (und damit auch Rawir) halte diesen Artikel für äußerst gefährlich. Und das wollte ich nämlich auch ic durch Rawir mit einigen Priestern klären.
*Unschuldigguck*
Dirk


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Überbewertung

Willi, CHR-Verwaltung @, Monday, 03. September 2001, 19:15 @ Dirk (Rawir)


Als Antwort auf: Re: Religionsgesetze von Dirk (Rawir) am 03. September 2001 16:29:59:

Als Schutz davor, daß der Kanzler dies nicht durchzieht, kann die "geheiligte" Regentin ja Kraft ihrer "Heiligsprechung" behaupten, der Kanzler sei ein Ketzer.

Das mit dem Heilig ist nicht so hoch zu bewerten. Das bedeutet eigentlich nur, dass die Herrschaft kirchlich anerkannt ist. Jhiatara ist um der Götter Willen keine Heilige und hat keine kirchliche Macht, ist sie ja nicht einmal Priesterin. Das Recht, jemanden als "Ketzer" zu bezeichnen, hat jeder, Überprüfung und Urteil ist jedoch Sache der Kirche, dort bevorzugt die Kulte des Hostinos und des Delvan.

Das "heilig und unverletzlich" gehört einfach in eine ordentliche monarchistische Verfassung um die Erhabenheit ihrer Durchlauchtigkeit festzustellen und hat keine gesetzlich, geschweige denn biologische (-> unverletzlich *hihi*) relevanz. Es ist vielmehr als freundliche Aufforderung an das Volk gedacht, mit Ehrfurcht, Respekt und einer Portion Liebe von ihrer Herrscherin zu sprechen und dass sie hehre, den Göttern gefällige ("heilige") Motive hat - mehr nicht. (Ob die Motive nun hehr und göttergefällig sind, dieses Urteil möchte ich mir nicht anmaßen.)

Immerhin ist der Fürst von Liechtenschein, aus der dieser Passus ja entnommen zu sein scheint, auch kein Heiliger der christlichen Kirche.

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Re: Überbewertung

Dirk @, Monday, 03. September 2001, 20:34 @ Willi, CHR-Verwaltung


Als Antwort auf: Überbewertung von Willi, CHR-Verwaltung am 03. September 2001 19:15:33:

Unter diesen Umständen ist es oki.
(Mann,ist Rawir vielleicht heilig! Hat er noch gar nicht gewußt.)
Na gut... ginge in der Verfassung vielleicht "gesegnet"? Gibt es eigendlich eine kirchliche Heiligsprechung? Und... werden nur Tote heiliggesprochen?

Ach nö. Das sind religionsinterne Fragen. Klären wir das ic. Das gemeine Bauernvolk muß ja nicht alles wissen *hehehe*

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Re: Wie wird man...

Dirk @, Monday, 03. September 2001, 12:21 @ Ona


Als Antwort auf: Religionsgesetze von Ona am 03. September 2001 12:11:20:

...Regentin... vor Allem als Mann? Aber das stand schon an anderer Stelle. Kosmetische Operation durch irgendwelche Artefakte?
Es gibt da noch was, was zu verändern wäre, aber das mach ich ic klar.

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Re: Nachtrag

Christian @, Monday, 03. September 2001, 14:36 @ Rene


Als Antwort auf: Nachtrag von Rene am 03. September 2001 10:50:19:

Frage: Bedeutet Artikel 71, daß die amtierenden Ratsmitglieder die Verfassung auch dahingehend ändern dürfen, die Wahl der Herrscher abzuschaffen und sich auf Lebenszeit einzusetzen?

Hast Du irgendwo etwas von einer Wahl gelesen?
Christian

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René, Wednesday, 04. November 2026, 04:18 @ Christian


Als Antwort auf: Re: Nachtrag von Christian am 03. September 2001 14:36:59:

Hehe, so gesehen ist die Verfassung dann natürlich wieder stimmig. Lang lebe der Wohlfahrtsausschuss.

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*zusammenzuck*

Sonja (Jhiatara) @, Monday, 03. September 2001, 15:33 @ Christian


Als Antwort auf: Re: Nachtrag von Christian am 03. September 2001 14:36:59:

Hast Du irgendwo etwas von einer Wahl gelesen?

Wahl? Ich werde gewählt? *schluck*
Mensch, jag mir doch nicht so einen Schrecken ein! Wahl *tststs* :-)


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