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Lebensstandard von Betrieben (Wirtschaft)

Peter (Pet Charmain) @, Sunday, 16. May 2010, 16:48 @ Aeneia

Ich kopier hier mal die Erklärung Detlefs aus dem Forum für Wirtschaftsfragen hinein:

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Der LS von Immobilien oder ähnlichen Gütern (z.B Schiffen)ist ein Äquivalent für die Unterhalts- und Instandsetzungskosten. Das betrifft neben der Bausubstanz auch die Werkzeuge und Geräte, die dort eingesetzt werden. Es bleibt den SC‘s überlassen für ihre Werkstätten einen LS einzurichten.
Eine Werkstatt oder ein Gebäude mit "Unbeschreiblich" wird sicher nicht gleich zusammen fallen aber im Zweifel hält ein Gebäude mit "Bescheiden" einen Sturm deutlich besser stand.
Die auf SC‘s abgestimmten Begriffe des LS passen nicht unbedingt zu den Immobilien.
Wer einen stimmigen Begriff haben möchte aber meint der Betrag wäre für den tatsächlichen Aufwand zu hoch kann sich vom Wisl einen Bonus eintragen lassen. Das gilt auch für Betriebe, die ihre Instandsetzungen ic ausführen lassen.

Mietzahlungen werden ic abgewickelt und nicht über den LS.
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mfg
Peter

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