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Re: Frage

Dirk @, Tuesday, 10. July 2001, 16:25 @ Bürger


Als Antwort auf: Re: Frage von Bürger am 10. Juli 2001 16:13:40:

Wenn sie NICHT der weltlichen Gerichtsbarkeit unterstehen, brauchst Du Dich doch auch nicht um das Sklavenkontor zu kümmern und darfst dennoch verkaufen.

Genauso sieht es aus...
Andererseits geht es ja nicht nur um die Priesterschaft, die ungestraft bleiben würde, sondern auch um die anderen, die die Lustsklaven dann kaufen. Und DIE machen sich strafbar, wenn sie ihre Geschäfte nicht über das Kontor abwickeln. Also wird sich, auch wenn sie nicht der Gerichtsbarkeit unterliegen, dennoch ihren Handel unter der Führung des Kontors abwickeln. Handel außerhalb Estichàs handhaben die Priester aber so wie jeder andere Bürger auch.


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