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Bematenverordnung Menachor

René @, Thursday, 06. May 2004, 00:50 @ René


Als Antwort auf: Re: Bematenverordnung Vorovis von René am 06. Mai 2004 00:37:36:


Beamtengesetz - Stadt Menachor

§ 1 Ernennung
Als Beamter gilt, wer lesen kann.

§ 2 Aufgaben
Beamte haben zu lesen und zu schreiben. Oder sie haben das noch mal besser vorzulesen, was ihre verstorbenen Vorgänger geschrieben haben und dem Rasto nicht gefiel.

§ 3 Voraussetzungen
Beamter ist, wer lesen kann verdammt noch mal.

§ 4 Rücknahme der Ernennung
Eine Rücknahme der Ernennung erfolgt durch Keule auf den Kopf.

§ 5 Arten der Beamten
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer lesen kann. Wie oft denn noch?

§ 6 Probezeit
Die Probezeit endet, wenn sie vorbei ist.

§ 7 Pflichten des Beamten
LESEN und SCHREIBEN! Verdammichnochmal!!!

§ 8 Rechte des Beamten
Der Beamte hat Rechte. Wenn er über diese Rechte informiert werden will, muss er eine Auskunft beantragen. Wo? Bei einem Beamten natürlich, also bei sich selbst. Kann er darüber nicht auskunft erteilen, wird ihm mangels Qualifikation der Beamtenstatus entzogen … mit Keule auf den Kopf.

§ 9 Entlassungsgründe für Beamte auf Lebenszeit
Der Beamte auf Lebenszeit kann entlassen werden.

§ 10 Entlassungsgründe für Beamte auf Probe
Der Beamte auf Probe kann entlassen werden.

§ 11 Diensteid
"Ich schwöre, auf alles, was der Käpt´n wll.
das schwöre ich hundert Mal und zu hundert Promill´“

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