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Re: Aber was ist, wenn ihm das Betreten verwehrt würde?

Dirk @, Wednesday, 06. June 2001, 19:55 @ bernd


Als Antwort auf: Aber was ist, wenn ihm das Betreten verwehrt würde? von bernd am 06. Juni 2001 19:21:43:

Dein Einwand ist natürlich durchaus berechtigt, Bernd. Aber du hast die Antwort ja schon selbst gegeben *g* So seh' ich das wenigstens.

Wenn die Wache am Tor schläft (bzw. der Spieler der Wache einfach nicht antwortet), dann ist das sein Problem, nicht die vom Charakter, der in irgendeine Stadt hinein will. Aber - wenn der Spieler erst später antworten KANN, weil er z.B. im Urlaub ist, dann kann er ja statt dessen eine Wache losschicken, die diesen speziellen Char nochmals überprüft. ODer er sagt jemanden Bescheid, der ebenfalls Wache spielt, daß er seinen Part mal übernehmen soll.

Es gibt da allerdings die Einschränkung mit den Waffen - eben, daß niemand ohne Bürgerbrief die Stadt Estichà MIT Waffen betreten darf. Im Falle, daß der Char sich weigert, die Waffen der Wache auszuhändigen, gibt es natürlich Probleme.
Ich würde diese Bestimmung daher immer wieder ins Forum posten, daß die Wachen darauf achten. Potentielle Besucher (Spieler) lesen sowieso schon Tage vorher das Forum durch.

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