Information des Stadtrates
Dem Gildengesetz wurde folgender Punkt hinzugefügt:
2.7 Jede Gilde ist verpflichtet, die von ihren zugehörigen Betrieben zum Verkauf angebotenen Waren in einer Liste festzuhalten und diese mit verbindlichen Höchstpreisen öffentlich auszuschreiben.
Die Gilden sind bei der Preisfreisetzung an keine Vorgaben gebunden und können die Höchstpreise auch jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Dem Stadtrat steht es dabei frei, diese Preise zu kontrollieren und gegebenenfalls per Verordnung regulierend einzugreifen.
Der Stadtrat der Stadt Estichà
Hauptstadt des elurischen Reiches
...kopfschüttelnd...
Als Antwort auf: Information des Stadtrates von Ein Rathausbediensteter am 22. April 2002 23:01:46:
Ein Unuim liest die Bekanntmachung. "Na das wird ja immer besser...", murmelt er leise vor sich hin und geht kopfschüttelnd weiter...