Information des Stadtrates
Dem Gildengesetz wurde folgender Punkt hinzugefügt:
2.7 Jede Gilde ist verpflichtet, die von ihren zugehörigen Betrieben zum Verkauf angebotenen Waren in einer Liste festzuhalten und diese mit verbindlichen Höchstpreisen öffentlich auszuschreiben.
Die Gilden sind bei der Preisfreisetzung an keine Vorgaben gebunden und können die Höchstpreise auch jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Dem Stadtrat steht es dabei frei, diese Preise zu kontrollieren und gegebenenfalls per Verordnung regulierend einzugreifen.
Der Stadtrat der Stadt Estichà
Hauptstadt des elurischen Reiches
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- Information des Stadtrates - Ein Rathausbediensteter, 22.04.2002, 23:01
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- ...kopfschüttelnd... - Yok Rag´naar, 23.04.2002, 20:35
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