Aufruf
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Auch heute verkündet Jubzub Ainbir, Justizangestellter, mehrfach in regelmäßigen Abständen:
"Bürger der Elurischen Reiches!
Gemäß Artikel 17 der Verfassung des Elurischen Reiches,
Zitat:
Anerkannt wird die Freiheit zur Bildung von Vereinigungen und
Versammlungen zu friedlichen Zwecken, die nicht den Umsturz
der hier niedergeschriebenen Verfassung, der Reichsregierung
oder der öffentlichen Ordnung beinhalten. Um die
Öffentlichkeit zu gewährleisten, wird ein gesetzliches
Register der gebildeten Vereinigungen geführt.
Zitat Ende
ist ein gesetzliches Register aller Versammlungen und Vereinigungen
zu erstellen.
Das Justizministerium des Elurischen Reiches fordert alle Vorsitzenden
von Vereinigungen und Versammlungen auf, ihre Vereinigung oder Versammlung
gemäß Artikel 17 unter Angabe von Bezeichung, Zweck, Kontaktadresse und Anzahl der Mitglieder beim Justizministerium anzumelden.
Auch die Gilden werden im Zuge dieser Maßnahme gebeten, sich kurz unter Angabe der Bezeichnung, der Kontaktadresse sowie der Anzahl der Mitglieder in das Verzeichnis einzuschreiben. Um Hergabe der jeweils aktuell gültigen Gildensatzung wird gebeten.
gez. Kenan ap Lhazar
- Justizminister des Elurischen Reiches -"
Das Dokument wird zudem an mehreren Stellen von Estichà ausgehängt, sofern
es dort nicht von gestern noch hängt.
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- Aufruf - Justizministerium, 09.11.2001, 13:42
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- Re: Aufruf - Pet Charmain, 09.11.2001, 16:15
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- Re: Aufruf - Pet Charmain, 09.11.2001, 16:15