Bekanntmachung: Änderung der Verfassung (Untermarkt)
An allen einschlägigen Stellen werden trotz des Regens Plakate angebracht und Ausrufer verkünden laut den Inhalt:
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Artikel 37 der Verfassung des Elurischen Reiches
Freibrief: Einem Nichtbürger ist es gestattet, einen Freibrief in jedem Bürgerbriefamt zu beantragen. Der Nichtbürger erhält bei
Ausstellung des Freibriefes das Recht, Handel zu treiben (Artikel 23). Zudem übernimmt er die Pflichten eines Reichsbürgers (Artikel
27). Der Freibrief ist ein halbes Jahr gültig und die Kosten werden vom Minister für Finanzen festgelegt
Der Artikel tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft
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- Bekanntmachung: Änderung der Verfassung - Regieurng des Elurischen Reiches, 23.02.2011, 09:25 (Untermarkt)