Estichà Unterer Markt

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Ein paar Fragen

Silban Anderson @, Monday, 15. May 2006, 17:31 @ Sklavenkontor


Als Antwort auf: Sklaven zu verkaufen! von Sklavenkontor am 14. Mai 2006 22:59:04:


Als der Richter während seiner Mittagspause von den neuen Sklaven erfährt hat fallen ihn ganz spontan ein paar Fragen dazu ein. Er wendet sich an den Angestellten des Sklavenkontors.
"Sichara werter Herr.
Ihnen ist doch das sicherlich das Handelsgesetz als auch das Sklavengesetz bekannt. Nicht wahr? Dann wissen sie ja auch, dass man für den Verkauf von Sklaven einen schriftlichen Vertrag braucht. Und ebenso braucht man damit dieser schriftliche Vertrag gültig ist die Unterschrift des Richters. Nun da ja nur das CSK Sklaven in Esticha verkaufen darf so müssen diese drei Sklaven irgendwie an das CSK verkauft worden sein. Können Sie mir nun erklären, warum ich diesen schriftlichen Vertrag nicht zum Begläubigen bekommen habe?
Desweiteren benötigen auch die Verträge, die die Unfreiheit eines der Vertragspartner zur Folge hätten der schriftlichen Form und der Begläubigung des Gerichtes. Nun auch diese Verträge habe ich nicht bekommen.
Und zu guter Letzt dürfen Menschen nur als Schuldgefangene in die Sklaverei gehen und sie sind frei sobald die Schuld abgearbeitet wurde bzw. spätestens nach 7 Jahre. Nun darf man erfahren was diese Sklaven für Schulden angehäuft haben und wielange sie dafür arbeiten müssen?
Nun ja jetzt bin ich auf die Antworten gespannt und ich hoffe sie sind überzeugend."


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