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Bekanntmachung des Gerichtes - Verträge in Elurien

Silban Anderson @, Thursday, 29. December 2005, 23:55

Aus aktuellem Anlass sei hier noch einmal auf das Vertragsrecht des elurischen Reiches hingewiesen. Dieses Gesetz liegt zur öffentlichen Betrachtung in der estichanischen Bibliothek aus (ooc: http://www.chrestonim.de/staedte/esticha/bibliothek/rgesetz01.html)
Schriftliche Verträge die während der richterlosen Zeit abgeschlossen wurden und noch immer laufen behalten ihre Gültigkeit. Doch das Gericht bittet diese Verträge dem Gericht vorzulegen. Alle anderen schriftlichen Verträge die ab diesen Zeitpunkt geschlossen werden brauchen für ihre Gültigkeit das Signum des Gerichtes. Welche Verträge schriftlich geschlossen werden müssen regelt das Vertragsgesetz. Noch einmal zum Verständnis. Das Signum des Richters brauchen nur schriftliche Verträge. Mündliche Verträge brauchen keine Bestätigung seitens des Gerichts.
Gezeichnet Silban Anderson Richter der Stadtmark Esticha

Diese Mitteilung wir an zentralen Stellen der Stadt ausgehangen sowie mehrmals am Tag durch einen Schreier verkündet.


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