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Verfassungsänderungen

Justizministerium des Elurischen Reiches @, Monday, 13. October 2003, 11:13

Jubzub Ainbir, des smarte Justizangestellte, hängt überall in der Stadt an strategisch wichtigen Stellen einen Aushang aus, nachdem er ihn laut vorgelesen hat. Desweiteren verlassen berittene Boten die Stadt, um die Nachricht im ganzen Elurischen Reich zu verkünden.

"Bürger des Elurischen Reiches,

das Justizministerium gibt folgende Änderungen der Verfassung bekannt, die
damit sofortige Wirkung haben:

Artikel 47 der Verfassung, der die Neuwahl der Regentin regelt, wird ergänzt und lautet nun:

Sollte die Regentin ihr Amt, aus einem der unten angeführten Gründe nicht mehr ausüben können, so übernimmt der Kanzler als Reichsverweser die Staats- und Regierungsgeschäfte. Innerhalb von drei Monaten hat der Kanzler einen großen
Reichstag einzuberufen, bei dem ein neues Oberhaupt für das elurische Reich gewählt wird. Dabei müssen mindestens 6 Stimmen auf das zukünftige
Reichsoberhaupt entfallen.
Sollten mehrere Kandidaten zur Wahl stehen, so scheidet nach jedem Wahlgang der stimmenschwächste Kandidat für den nächsten Wahlgang aus.
Durch einstimmigen Beschluß des großen Reichstages kann die Wahl des neuen Oberhauptes vertagt werden.
Sollte der Kanzler während seiner Tätigkeit als Reichsverweser gegen die Interessen des Reiches handelt, kann der für diesen Bereich zuständige Minister ein Veto einlegen. Die Entscheidung obliegt dann dem großen Reichstag und kann mit einfacher Mehrheit erfolgen.
Gründe die zur Wahl eines neuen Reichsoberhauptes führen:
- Verzicht des Reichsoberhauptes auf Ausübung des Amtes
- Enthebung durch einstimmigen Beschluß des großen Reichstages
- Tod des Reichsoberhauptes

Artikel 65, der den Aufenthalt von Ungläubigen im Elurischen Reich bislang untersagte, wird mit Zustimmung des Hohepriesterrates wie folgt geändert:

Ungläubige, also Personen, die nicht dem wahren Glauben laut Artikel 64 folgen, sind vom Bürgerrecht ausgeschlossen. Ihnen ist der Aufenthalt im Elurischen Reich gestattet und es werden Ihnen die Rechte von Nichtbürgern gewährt.
Es ist Ihnen verboten, Ihren Glauben im Elurischen Reich zu verkünden, zu praktizieren oder zu verbreiten. Versammlungen zum Zwecke der Glaubensausübung sind Ihnen untersagt.
Die Elurische Regierung ist verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten und diejenigen, die dagegen verstoßen, der Gerichtsbarkeit des Hohepriesterrates des Elurischen Reiches zu übergeben.

gez.
Kenan ap Lhazar
- Justizminister des Elurischen Reiches -"

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Re: Verfassungsänderungen

Asskis @, Monday, 13. October 2003, 12:34 @ Justizministerium des Elurischen Reiches


Als Antwort auf: Verfassungsänderungen von Justizministerium des Elurischen Reiches am 13. Oktober 2003 11:13:11:


Asskis der müde und wohl mit dicken Brummschädel übern Markt schlürft schaut sich den Aushang genau an und schaut dabei wenig glücklich drein "Dumme Regierung das sie das Ketzer Pack überhaupt ins Land lassen, vielleicht sollten die Hohenpriestern mal solchen Leuten in den Arschtreten die das erlauben" murmelt er halblaut und schüttelt ungläubig den Kopf.


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Re: Verfassungsänderungen

Ein älterer Herr @, Monday, 13. October 2003, 16:53 @ Asskis

[ kein Text ]

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Re: Verfassungsänderungen

Asskis @, Monday, 13. October 2003, 20:00 @ Ein älterer Herr


Als Antwort auf: Re: Verfassungsänderungen von Ein älterer Herr am 13. Oktober 2003 16:53:23:

Ein etwas älterer Herr in nobler Kleidung, beugt sich zu dem Mischling und sagt leise.
"Ihr solltet solche Gedanken lieber nicht zu laut aussprechen, denn immerhin ist eine Änderung dieser Verfassungspunkte nur dann möglich, wenn das höchste Priestergremium des wahren Glaubens aus der Allianz, dazu seine Zustimmung erteilt."

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"Es wird nur ärger geben mit der Ketzerflut die nun aufkommen wird, aber wenn der Priesterrat es beschlossen hat wird es wohl rechtens sein und im glauben vertretbar auch wenn ich große Probleme auf mich zukommen sehe."


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Re: Verfassungsänderungen

Passant @, Sunday, 19. October 2003, 11:27 @ Justizministerium des Elurischen Reiches


Als Antwort auf: Verfassungsänderungen von Justizministerium des Elurischen Reiches am 13. Oktober 2003 11:13:11:

Sollte die Regentin ihr Amt, aus einem der unten angeführten Gründe nicht mehr ausüben können, so übernimmt der Kanzler als Reichsverweser die Staats- und Regierungsgeschäfte. Innerhalb von drei Monaten hat der Kanzler einen großen
Reichstag einzuberufen, bei dem ein neues Oberhaupt für das elurische Reich gewählt wird. Dabei müssen mindestens 6 Stimmen auf das zukünftige
Reichsoberhaupt entfallen.

"Und wer gehört zu diesem 'großen Reichstag'?" fragt sich ein unkundiger Bürger leicht verwundert mehr zu sich selbst als zu anderen, aber durchaus laut genug, dass ein anderer, zufällig vorbeikommender, kundigerer Bürger es hören könnte.


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Re: Verfassungsänderungen

Freund des Passanten @, Sunday, 19. October 2003, 12:46 @ Passant


Als Antwort auf: Re: Verfassungsänderungen von Passant am 19. Oktober 2003 11:27:17:

"Und wer gehört zu diesem 'großen Reichstag'?" fragt sich ein unkundiger Bürger leicht verwundert mehr zu sich selbst als zu anderen, aber durchaus laut genug, dass ein anderer, zufällig vorbeikommender, kundigerer Bürger es hören könnte.

"Pssscht, Chorge. Solche Dinge sollten wir den oberen überlassen. Komm, wir machen uns in den abgebrochenen Anker auf. Da soll heute die 'wilde Sophija' tanzen", mit einem Zwinkern nimmt der Mann seinen Freund am Arm und blickt verstohlen umher.

(links ab)


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Das steht doch...

Ein Student @, Monday, 20. October 2003, 08:06 @ Passant


Als Antwort auf: Re: Verfassungsänderungen von Passant am 19. Oktober 2003 11:27:17:

"Und wer gehört zu diesem 'großen Reichstag'?" fragt sich ein unkundiger Bürger leicht verwundert mehr zu sich selbst als zu anderen, aber durchaus laut genug, dass ein anderer, zufällig vorbeikommender, kundigerer Bürger es hören könnte.

"Das steht doch alles in der Verfassung" meint ein naseweiser Student mit Pickeln im Gesicht und einer runden Brille auf der Nase.


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