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Re: Verfassungsänderungen

Passant @, Sunday, 19. October 2003, 11:27 @ Justizministerium des Elurischen Reiches


Als Antwort auf: Verfassungsänderungen von Justizministerium des Elurischen Reiches am 13. Oktober 2003 11:13:11:

Sollte die Regentin ihr Amt, aus einem der unten angeführten Gründe nicht mehr ausüben können, so übernimmt der Kanzler als Reichsverweser die Staats- und Regierungsgeschäfte. Innerhalb von drei Monaten hat der Kanzler einen großen
Reichstag einzuberufen, bei dem ein neues Oberhaupt für das elurische Reich gewählt wird. Dabei müssen mindestens 6 Stimmen auf das zukünftige
Reichsoberhaupt entfallen.

"Und wer gehört zu diesem 'großen Reichstag'?" fragt sich ein unkundiger Bürger leicht verwundert mehr zu sich selbst als zu anderen, aber durchaus laut genug, dass ein anderer, zufällig vorbeikommender, kundigerer Bürger es hören könnte.


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