Bekanntmachung
Re: Bekanntmachung
Als Antwort auf: Bekanntmachung von Ein Bediensteter am 02. Dezember 2002 18:35:50:
Ein älterer Mann eilt, sich verstohlen umblickend, zum Aushang und heftet schnell eine handschriftlichen Notiz darunter. Dannverschwindet er schnell in der Masse.
Den Bürgern zur Kenntnis -- Artikel 61 -- der Verfassung
Die Stadt Estichà, sowie die sie umgebenden Ländereien werden vom Rat der Stadt Estichà treuhänderisch verwaltet. Der Stadtrat ist dabei wie alle anderen Organe der Provinzen der Reichsregierung gegenüber verwantwortlich und hat entsprechende Weisungen auszuführen.
Der Rat der Stadt Estichà besteht aus 5 Mitgliedern. Die Ratsmitglieder werden in direkter und geheimer Wahl von den über einundzwanzig Jahre alten Bürgern der Stadtmark Estichà gewählt. Der Stadtrat wird jährlich gewählt, den Ablauf der Wahl bestimmt der Wahlleiter der Stadt Estichà.
Ratsmitglieder und Mitarbeiter der städtischen Organe müssen Bürger des Elurischen Reiches und gefestigt im wahren Glauben sein.
Mit der Mehrheit von 4 Stimmen kann jedes Ratsmitglied aus dem Rat entfernt werden, sofern es schon einen mit 4 Stimmen gewählten Nachfolger gibt. Sollte ein Ratsmitglied aus eigenem Entschluß oder Tod ausfallen, so wird nach der Wahlliste der Nachrückkandidat in den Rat gerufen. Gibt es keinen Nachrückkandidaten, so ist der Rat verpflichtet, schnellstmöglich einen Nachfolger mit einfacher Mehrheit zu bestimmen. Wird ein Sragon oder eine Chirà abgewählt, muß, (um der Minderheit, die hinter diesem Ratsmitglied stand, gerechtzuwerden) wieder ein Sragon bzw. eine Chirà gewählt werden.
Bürgermeister der Stadt Estichà ist der Kandidat mit den meisten erhaltenen Wahlstimmen. Lehnt er das Amt ab, wird nach dem weiteren Stimmenergebnis verfahren. Er leitet die Ratssitzungen und hat die entscheidende Stimme bei Stimmengleichheit. Zudem hat er Stimmrecht bei einem einberufenen Reichstag. Er hat zudem die Regentin über alle Beschlüsse der Stadtregierung zu unterrichten.
Zu einem Beschlusse des Stadtrates ist eine Mehrheit von 3 Stimmen erforderlich. Enthaltungen sind möglich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister.
Wenn der Stadtrat nicht entscheidungsfähig ist, ist es die Pflicht der Regentin, sämtliche nach ihrem Gutdünken erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Entscheidungsfähigkeit des Stadtrates wiederherzustellen.
Vorlagen für lokale Verordnungen und Gesetze werden nur von den Mitgliedern des Stadtrats, den Hohepriestern des wahren Glaubens in der Stadt, dem Obersten Stadtverwalter oder dem Richter eingebracht. Will ein Bürger der Stadtmark Estichà Vorschläge einbringen, muß er dies über eine der oben genannten Personen tun.
Der Bürgermeister hat die verfassungsmäßig zustandegekommenen Gesetze auszufertigen und umgehend der Regentin vorzulegen. Gesetze treten mit dem Tag der Veröffentlichung auf dem Oberen Mark in Kraft, was durch den Bürgermeister oder den Obersten Stadtverwalter zu geschehen hat.
:-)
Re: zur Kenntnis
Als Antwort auf: zur Kenntnis von ein Schriftkundiger am 02. Dezember 2002 20:39:16:
Der Reichsbotschafter des vorovischen Reiches verfolgt diese Tage natürlich äußerst interessiert. Er ließt sich das darunter angehangene Schriftstück durch und lächelt. "Also begeht die Regierung Verfassungsbruch. Wenn die mal vorher nachgedacht hätten, hätten sie erst die Verfassung soweit geändert, dass es doch rechtens wäre und nicht umgekehrt einfach irgendwas machen und danach die Verfassung so hinbiegen, dass es im Endeffekt wieder rechtmäßig ist. Aber egal, ich bin ja nur ein Vorovisianer."
lächerlich
Als Antwort auf: Re: zur Kenntnis von Reichsbotschafter Arkion Gandan am 03. Dezember 2002 07:04:20:
"Die Änderungen liegen auf meinem Schreibtisch. Was kann ich alter Mann dafür, dass ich noch nicht dazu gekommen bin, die neue Verfassung aufzuhängen? Verfassungsbruch, dass ich nicht lache! Wisst Ihr, wie mühsam es für einen Mann wie mich ist, trotz all meiner Krankheiten die Verfassung neu zu schreiben? Anstatt Euch in kinderhafter Zähnebleckerei zu ergehen, solltet Ihr Euch wie ein erwachsener Mensch benehmen und Geduld üben. Was leben wir nur in einer schnellebigen Zeit??"
(In der Tat habe ich die Änderungen schon auf meinem PC, nur noch nicht hochgeladen. *g*)
Re: lächerlich
Als Antwort auf: lächerlich von Ardon Alderath am 03. Dezember 2002 12:06:48:
"Ihr könnt sicherlich nichts dafür, doch ändert dies nichts daran, dass gegen die gültige Verfassung verstoßen wurde, weil das, was im euren Schreibtisch liegt, keine gültige Verfassung ist, oder wissen denn schon die Bürger davon? ich denke nicht. Das hat nichts mit schnellebiger Zeit zu tun, sondern nur mit einem Verstoß gegen die derzeit gültige Verfassung. Aber mir soll es egal sein, ich gehöre diesem Reich nicht an. Eines frage ich mich allerdings... ach naja, ihr würdet das sowieso nicht verstehen." Er verbeugt sich respektvoll vor dem alten Herrn und wendet sich noch einmal kopfschüttelnd zu dem Papier hin.
Re: zur Kenntnis
Als Antwort auf: zur Kenntnis von ein Schriftkundiger am 02. Dezember 2002 20:39:16:
Der Obermeister der Metallgilde liest auch beide Schreiben, seine Miene zeigt keine Regung.