Estichà Unterer Markt

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Re: Bekanntmachung

ein Schriftkundiger, Monday, 02. December 2002, 18:35 @ Ein Bediensteter


Als Antwort auf: Bekanntmachung von Ein Bediensteter am 02. Dezember 2002 18:35:50:


Ein älterer Mann eilt, sich verstohlen umblickend, zum Aushang und heftet schnell eine handschriftlichen Notiz darunter. Dannverschwindet er schnell in der Masse.

Den Bürgern zur Kenntnis -- Artikel 61 -- der Verfassung

Die Stadt Estichà, sowie die sie umgebenden Ländereien werden vom Rat der Stadt Estichà treuhänderisch verwaltet. Der Stadtrat ist dabei wie alle anderen Organe der Provinzen der Reichsregierung gegenüber verwantwortlich und hat entsprechende Weisungen auszuführen.
Der Rat der Stadt Estichà besteht aus 5 Mitgliedern. Die Ratsmitglieder werden in direkter und geheimer Wahl von den über einundzwanzig Jahre alten Bürgern der Stadtmark Estichà gewählt. Der Stadtrat wird jährlich gewählt, den Ablauf der Wahl bestimmt der Wahlleiter der Stadt Estichà.
Ratsmitglieder und Mitarbeiter der städtischen Organe müssen Bürger des Elurischen Reiches und gefestigt im wahren Glauben sein.
Mit der Mehrheit von 4 Stimmen kann jedes Ratsmitglied aus dem Rat entfernt werden, sofern es schon einen mit 4 Stimmen gewählten Nachfolger gibt. Sollte ein Ratsmitglied aus eigenem Entschluß oder Tod ausfallen, so wird nach der Wahlliste der Nachrückkandidat in den Rat gerufen. Gibt es keinen Nachrückkandidaten, so ist der Rat verpflichtet, schnellstmöglich einen Nachfolger mit einfacher Mehrheit zu bestimmen. Wird ein Sragon oder eine Chirà abgewählt, muß, (um der Minderheit, die hinter diesem Ratsmitglied stand, gerechtzuwerden) wieder ein Sragon bzw. eine Chirà gewählt werden.
Bürgermeister der Stadt Estichà ist der Kandidat mit den meisten erhaltenen Wahlstimmen. Lehnt er das Amt ab, wird nach dem weiteren Stimmenergebnis verfahren. Er leitet die Ratssitzungen und hat die entscheidende Stimme bei Stimmengleichheit. Zudem hat er Stimmrecht bei einem einberufenen Reichstag. Er hat zudem die Regentin über alle Beschlüsse der Stadtregierung zu unterrichten.
Zu einem Beschlusse des Stadtrates ist eine Mehrheit von 3 Stimmen erforderlich. Enthaltungen sind möglich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister.
Wenn der Stadtrat nicht entscheidungsfähig ist, ist es die Pflicht der Regentin, sämtliche nach ihrem Gutdünken erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Entscheidungsfähigkeit des Stadtrates wiederherzustellen.
Vorlagen für lokale Verordnungen und Gesetze werden nur von den Mitgliedern des Stadtrats, den Hohepriestern des wahren Glaubens in der Stadt, dem Obersten Stadtverwalter oder dem Richter eingebracht. Will ein Bürger der Stadtmark Estichà Vorschläge einbringen, muß er dies über eine der oben genannten Personen tun.
Der Bürgermeister hat die verfassungsmäßig zustandegekommenen Gesetze auszufertigen und umgehend der Regentin vorzulegen. Gesetze treten mit dem Tag der Veröffentlichung auf dem Oberen Mark in Kraft, was durch den Bürgermeister oder den Obersten Stadtverwalter zu geschehen hat.

:-)

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